Die "Südwest Presse" berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 11.04.2008 von der Verurteilung eines "Dr. Matthes Peter Haug": Unterschied zwischen den Versionen

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Die "Südwest Presse" berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 11.04.2008 von der Verurteilung eines "Dr. Matthes Peter Haug" zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Haug hatte für je 50 EUR Ausweise und Führerscheine seines "Deutschen Reiches" verkauft. Demnach sei Haug in acht Fällen wegen Verkaufs von "Reichsführerscheinen" angeklagt worden. Zwei Fälle wurden eingestellt, in zwei weiteren erfolgte ein Freispruch. In den vier verbliebenen Fällen erfolgte die Verurteilung wegen Betrugs. Der Staatsanwaltschaft sei der Nachweis gelungen, dass Haug mit seinen Fantasiepapieren tatsächlich "Leute geschädigt" habe, heißt es in dem Beitrag der Südwest Presse".

Version vom 20. Dezember 2018, 12:18 Uhr

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Betrifft

Verurteilung wegen Amstanmaßung und Betrug


Die "Südwest Presse" berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 11.04.2008 von der Verurteilung eines "Dr. Matthes Peter Haug" zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Haug hatte für je 50 EUR Ausweise und Führerscheine seines "Deutschen Reiches" verkauft. Demnach sei Haug in acht Fällen wegen Verkaufs von "Reichsführerscheinen" angeklagt worden. Zwei Fälle wurden eingestellt, in zwei weiteren erfolgte ein Freispruch. In den vier verbliebenen Fällen erfolgte die Verurteilung wegen Betrugs. Der Staatsanwaltschaft sei der Nachweis gelungen, dass Haug mit seinen Fantasiepapieren tatsächlich "Leute geschädigt" habe, heißt es in dem Beitrag der Südwest Presse".