BR24 „Faktenfuchs: Kommt mit 5G die Totalüberwachung?“: Sasek wird trotz gerichtlichem Freispruch als „verurteilt“ diskreditiert. (Dezember 2018): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Vetopedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Richtigstellung)
Zeile 6: Zeile 6:
 
'''Beteiligte:''' BR24
 
'''Beteiligte:''' BR24
  
==Richtigstellung==
+
==Gegendarstellung==
 
<u>'''Falsch ist:'''</u> „Ivo Sasek (...) wurde (...) wegen Rassendiskriminierung verurteilt.“
 
<u>'''Falsch ist:'''</u> „Ivo Sasek (...) wurde (...) wegen Rassendiskriminierung verurteilt.“
  

Version vom 31. Dezember 2018, 12:14 Uhr

Zurück zur Übersicht: Ivo Sasek

Betrifft

Am 28.12.18 publiziert BR24 einen Artikel über die Klagemauer.TV-Sendung „Totale Überwachung mittels 5G- und WLAN-Technologie“. BR24 schreibt darin, „Ivo Sasek (...) wurde (...) wegen Rassendiskriminierung verurteilt“, obwohl Sasek im August 2018 gerichtlich rechtskräftig vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden ist.

Beteiligte: BR24

Gegendarstellung

Falsch ist: „Ivo Sasek (...) wurde (...) wegen Rassendiskriminierung verurteilt.“

Richtig ist: Am 21.8.2018 wurde ich vom Regionalgericht Plessur (Graubünden, Schweiz) vom Vorwurf der Rassendiskriminierung rechtskräftig freigesprochen. Schon am 12.9.2018 habe ich den BR schriftlich über den Gerichtsentscheid benachrichtigt mit der Bitte, den Freispruch zu veröffentlichen (siehe Anhang). Der BR wusste also längst um meinen Freispruch vom August 2018.

Forderungen

Ich erhebe Anspruch auf das Gegendarstellungsrecht und fordere BR24 hiermit auf, meine Gegendarstellung unverzüglich auf derselben Seite im selben Umfang wie die Falschaussage zu veröffentlichen und sich für die gesetzeswidrige Verdrehung der Tatsachen zu entschuldigen.

Anhang

Schreiben von Ivo Sasek an den BR (12.9.2018):

Betreff: Aufforderung zur Berichterstattung über den Freispruch von Ivo Sasek

Sehr geehrte Damen und Herren der Chefredaktion vom Bayerischen Rundfunk

Vor mehr als einem Jahr, am 22. März 2017, haben Sie bei „Kontrovers - nachgehakt“ in einer Sendung mit dem Titel „Strafbefehl gegen Sektenguru“ darüber berichtet, dass die Bündner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung gegen mich erlassen hat. Damals haben Sie postwendend über den Entscheid der Staatsanwaltschaft berichtet.

Nun bedauere ich feststellen zu müssen, dass es nach meinem gerichtlichen Freispruch vom 21. August 2018 nicht ebenso schnell geht mit Ihrer Berichterstattung. Eigentlich wäre es nur fair, wenn Sie nach nun über drei Wochen genauso sachlich von meinem Freispruch durch das Gericht berichten würden.

Mit freundlichen Grüssen

Ivo Sasek